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Angaben gemäß § 5 TMG:

Universal Cases
Markus Raaf
Wörthstr. 13
D-72535 Heroldstatt

Telefon: 07389-90 89 647
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Quelle: erstellt mit dem Impressum-Generator Website von eRecht24.

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Urheberrecht

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Datenschutz

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Quelle: Disclaimer von eRecht24, dem Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert.

 

Algemeine Geschäftbedingungen:        
             
1. Allgemeines:          
Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Firma Universal Cases erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Zahlungs- und 
Lieferbed. Hiervon abweichenden Bedingungen unseres Kunden wird hiermit ausdrücklich wiedersprochen. Durch die Auftragserteilung
und Annahmen der von uns gelieferten Wareerklärt unser Kunde sein Einverständnis mit unseren Zahlungs- und Lieferbedingungen.
2. Angebot, Lieferung:          
Unsere Angebote sind freibleibend und bedürfen unserer schriftlichen Auftragsbestädigung, die bezüglich Art und Umfang der
Lieferung die Vertragsgrundlage darstellt. Soweit eine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wird, bedarf diese ebenfalls der schriftlichen
Bestädigung.            
Vereinbarte Lieferfristen gelten als von Seiten des Kunden angemessen verlängert bei Eintritt von Ereignissen, welche auf  
höhere Gewaltzurückführen sind, wozu auch Streik und Aussperung gehören. Die Firma Universal Cases behält sich von der
Verpflichtung zur erfüllung des Vertrags einseitig zu lösen, wenn lieferungs- oder Leistungsmöglichkeiten nicht verfügbar sind.
In diesem fall ist von Universal Cases der Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren nud es sind
Gegenleistungen des Vertragspartners unverzüglich zu erstatten.      
3. Fälligkeit, Verzug:          
Unsere Rechnungen sind sofort fällig. Dreißig Tage nach Erhalt der Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellung tritt  
automatisch ohne Mahnung Verzug ein und der Kunde hat Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu zahlen, wobei
der Nachweis weiteren Verzugschadens der Firma Universal Cases vorbehalten bleibt.    
             
5. Eigentumsvorbehalt:          
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller gegnwärtig bestehen und künftigen Forderungenaus der   
Geschäftsbeziehung der Firma Universal Cases mit dem Kunden unser Eigentum. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist nicht als 
Rücktritt vom Vertrag anzusehen. Der Kunde ist zu Weiterveräußerung der gelieferten Ware wiederruflich im Rahem eines ordnugsgemäßen
Geschäftsbetriebs berechtigt, wobei in diesem Fall schon jetzt in Höhöe des Wertes der Vorbehaltsware alle ihm aus der Weiterveräußerung 
zustehenden Forderung an uns abgetreten werden.        
             
6. Mängelgewehrleistung:          
Im Falle mangelhafter Leistung oder Lieferung beschränkt sich das Gewährleistungsrecht des Kunden zunächst auf Nacherfüllung. Sollte die 
Nacherfüllung            
fehlschlagen oder nicht möglich sein, verbleibt es bei den gesetzlichen Gewährleistungsrechten. Bei Leistungen und  
Lieferungen an einem Bauwerk beschränkt sich das Gewährleistungsrecht des Kunden nach fehlgeschlagener, unmöglicher oder abgelehnter
Nacherfüllung jedoch auf das Recht, eine Minderung des Kaufpreises und/oder Werklohns zu verlangen.  
             
Bei kauf- und werksvertraglichen Leistungen der Firma Universal Cases verkürzt sich, soweit nue oder gebrauchte Waren  
gelifert wurden, die Verjährungsfrist bei Lieferungen oder Leistungen gegenüber einem Unternehmer auf ein Jahr ab dem gesetzlichen
Gewährleistungsbeginn, bei Leiferungen und Leistungen an einem Verbraucher nur bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr ab gesetzlichen
Gewährleistungsbeginn.          
Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die Firma Universal Cases werden vollen Umfangs hinsichtlich sämtlicher   
 Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, die auf einer        
leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma Universal Cases, eines gesetzlichen Vertreters derselben oder eines oder mehrere
Erfüllungshilfen beruhen.          
             
Soweit mit diesen Verienbarungen zum Nachteil des Kunden von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 BGB abgewichen ist, wird 
im Falle des Rückgriffs des Kunden gegenüber der Firma Universal Cases der Rückgriffsanspruch der Firma Universal Cases gegnüber Ihrem 
Lieferanten bereits hiermit abgetreten.          
6. Rücktritt bei Rahmenvereinbarungen und/oder Dauerschuldverhältnissen:    
Die Firma Universal Cases kann bei bestehenden Rahmenverienbarungen und/oder Dauerschuldverhältnisen jederzeit ohnen Begründungen vom 
bestehenden Vertragsverhältnis zurücktreten.        
             
7. Änderungsvorbehalt:          
Die Firma Universal Cases hat das Recht, die versprochenen Leistungen zu ändern oder von ihr abzuweichen, soweit mit der 
änderung Abweichung der Vertragszweck erreicht werden kann und die Vereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung
der Intressen der Firma Universal Cases für den Kunden unzumut bar ist.      
8. Gerichtsstandvereinbarungen:          
             
Für alle Dtreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Gericht unseres geschäftlichen Sitzes in 89173 Lonsee  
zuständig, sofern unser Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches   
Sondervermögen ist oder seinen Wohnsitz oder geschäftlichen Hauptsitz außerhalb der Bundesrepublick Deutschlandhat.  
Die Firma Universal Cases ist aber auch berrechtigt, am geschäftlichen Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben.  
             
9. Salvatorische Klaussel:          
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die 
Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftbedingungen und des Vertrags im übrigen.      
Zuletzt aktualisiert am Montag, 10. Oktober 2011 um 10:23 Uhr